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   VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061   

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VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061 (https://dejure.org/2014,16597)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061 (https://dejure.org/2014,16597)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - AN 1 K 14.00061 (https://dejure.org/2014,16597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit als ruhegehaltfähige Vordienstzeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13

    Zur Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Der Beklagte ist antragsgemäß unter teilweiser Aufhebung der genannten Bescheide zu einer Neuverbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verpflichten (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153).

    Bei der Ausbildung muss es sich um eine allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung handeln, die der Bewerber erfüllen muss, um in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 5 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Rn. 10 zu § 12 BeamtVG).

    Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltfähige Dienstzeiten erwerben können (sog. "Nur"-Beamte; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 19; vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 1.9.2005 - 2 C 28/04, juris Rn. 14; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9.4.2014 - 3 ZB 11.2523; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Rn. 1.1, 6 und 8 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 11 zu § 12 BeamtVG).

    Denn der Einstellungsbewerber ist lediglich in der Lage, sich auf die zum Zeitpunkt der Ausbildung vorhandenen Anforderungen des Dienstherrn in den damals maßgeblichen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen einzustellen und diese Anforderungen zu erfüllen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Sie können hingegen gesetzlich vorgegebene Ergebnisse nicht korrigieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, NVwZ-RR 2009, 345).

    Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltfähige Dienstzeiten erwerben können (sog. "Nur"-Beamte; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 19; vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 1.9.2005 - 2 C 28/04, juris Rn. 14; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9.4.2014 - 3 ZB 11.2523; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Rn. 1.1, 6 und 8 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 11 zu § 12 BeamtVG).

    Zweck der Regelung ist nicht die Begrenzung des Ruhegehaltes, sondern ausschließlich die Schließung einer Versorgungslücke durch Berücksichtigung von Ausbildungszeiten oder Zeiten einen vorgeschriebenen praktischen hauptberuflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, NVwZ-RR 2009, 345 zu § 12 Abs. 1 BeamtVG; Urteil vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03

    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit,

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Es komme damit auf die im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis geltenden Vorschriften an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.2004 - 2 C 6.03).

    Die Kammer vermag sich deshalb der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 - 2 C 6/03, NVwZ-RR 2004, 509, geäußerten, aber nicht näher begründeten Auffassung, es sei für Frage, ob eine für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG vorliegt, auf die im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften abzustellen (dem BVerwG folgend: BayVGH, Beschluss vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939), nicht anzuschließen.

    Die Entscheidung weicht von den zu § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 -2 C 6/03 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939 ab.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10

    Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltfähige Dienstzeiten erwerben können (sog. "Nur"-Beamte; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 19; vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 1.9.2005 - 2 C 28/04, juris Rn. 14; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9.4.2014 - 3 ZB 11.2523; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Rn. 1.1, 6 und 8 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 11 zu § 12 BeamtVG).

    Zweck der Regelung ist nicht die Begrenzung des Ruhegehaltes, sondern ausschließlich die Schließung einer Versorgungslücke durch Berücksichtigung von Ausbildungszeiten oder Zeiten einen vorgeschriebenen praktischen hauptberuflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, NVwZ-RR 2009, 345 zu § 12 Abs. 1 BeamtVG; Urteil vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 14).

  • VG Hannover, 31.05.2013 - 2 A 2922/12

    Allgemeine Schulbildung; Ausbildung; Fernmeldehandwerker; Lehre; mittlerer

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Bei der Ausbildung muss es sich um eine allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung handeln, die der Bewerber erfüllen muss, um in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 5 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Rn. 10 zu § 12 BeamtVG).

    Denn der Einstellungsbewerber ist lediglich in der Lage, sich auf die zum Zeitpunkt der Ausbildung vorhandenen Anforderungen des Dienstherrn in den damals maßgeblichen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen einzustellen und diese Anforderungen zu erfüllen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12).

  • VGH Bayern, 03.06.2011 - 14 ZB 09.939

    Zulassungsantrag; Ernstliche Zweifel; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ausbildung zum

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Die Kammer vermag sich deshalb der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 - 2 C 6/03, NVwZ-RR 2004, 509, geäußerten, aber nicht näher begründeten Auffassung, es sei für Frage, ob eine für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG vorliegt, auf die im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften abzustellen (dem BVerwG folgend: BayVGH, Beschluss vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939), nicht anzuschließen.

    Die Entscheidung weicht von den zu § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 -2 C 6/03 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939 ab.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (BVerwG, Urteil vom 22.1.1969 - VI C 52.65, BVerwGE 31, 212; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21.2.1963 - VI C 80.61, Buchholz 237.2, § 178 LBG Berlin Nr. 2 und vom 9.4.1963 - VI C 138.61; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 2.2 zu § 11).

    Denn die Ausübung behördlichen Ermessens unterliegt einer Prüfung durch die Verwaltungsgerichte nur daraufhin, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; vgl. BVerwG, Urteile vom 11.2.1999 - 2 C 4/98, Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 und vom 22.1.1969, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.10.1965 - BVerwG II C 3.63, BVerwGE 22, 215, 218).

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Bei der Ausbildung muss es sich um eine allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung handeln, die der Bewerber erfüllen muss, um in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 5 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Rn. 10 zu § 12 BeamtVG).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Im Rahmen des § 85 Abs. 1 BeamtVG war (und ist) deshalb über die Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten, die bis zum 31. Dezember 1991 geleistet wurden, nach der Verwaltungspraxis zu entscheiden, die am 31. Dezember 1991 bestanden hat (BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 2 C 63/08, BVerwGE 135, 14, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 28.04

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit; auf vorgeschriebene Ausbildung angerechnete

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061
    Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltfähige Dienstzeiten erwerben können (sog. "Nur"-Beamte; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 19; vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 1.9.2005 - 2 C 28/04, juris Rn. 14; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9.4.2014 - 3 ZB 11.2523; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Rn. 1.1, 6 und 8 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 11 zu § 12 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 09.10.2008 - 3 BV 07.3490

    Anwendung der Ermessensrichtlinien 2002 bei Erhalt einer österreichischen Pension

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 3 ZB 11.2523

    Beamtenversorgungsrecht; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Günstigkeitsvergleich;

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 138.62

    Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs - Anforderungen an eine Entschädigung

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64
  • BVerwG, 09.04.1963 - VI C 138.61

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 ZB 12.133

    Berufungszulassung; Auslegung des Klagebegehrens; Beschwer durch unzulässigen

  • BVerwG, 21.02.1963 - VI C 80.61

    Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis als Oberpostsekretär -

  • VGH Bayern, 16.02.2005 - 14 ZB 03.1133
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

    Ob sich die Frage, was in diesem Zusammenhang als vorgeschrieben anzusehen ist, nach den im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 6/03 - juris) oder auf die zur Zeit der Ableistung der hauptberuflichen praktischen Tätigkeit gültigen Laufbahnvorschriften abzustellen ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061 - juris), kann hier offenbleiben.
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